Schutz vor Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt

Was kann ich bei Diskriminierung tun?

Seit Oktober 2022 hat die °ÍÊÊÆåÅÆ eine Satzung zum Schutz vor Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt, die allen Hochschulmitgliedern, insbesondere Studierenden, das Recht einr?umt, sich offiziell zu beschweren.

Erster Rat bei Erstberatungsstellen

Zun?chst k?nnen Sie sich Rat suchen und vertraulich (ggf. auch anonym ¨¹ber Dritte) beraten lassen. Die Erst- und Verweisberatungsstellen haben ein offenes Ohr f¨¹r Sie, informieren Sie ¨¹ber Ihre Rechte, ¨¹ber °ÍÊÊÆåÅÆe Vorgehens- und Handlungsm?glichkeiten, k?nnen auf Ihren Wunsch hin bei der °ÍÊÊÆåÅÆaufnahme mit der Konfliktperson unterst¨¹tzen und bei Bedarf an externe Beratungsstellen oder spezifische Stellen in der °ÍÊÊÆåÅÆ verweisen. Gemeinsam mit ihnen w?gen sie ab, ob es sich bei Ihrem Fall um Diskriminierung handelt.

Einreichen einer offiziellen Beschwerde

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie diskriminiert wurden, k?nnen Sie schriftlich oder auch m¨¹ndlich offiziell Beschwerde einreichen. Die offizielle Beschwerdestelle ist die Hochschulleitung. Auf Ihren Wunsch hin kann auch die Erstberatungsstelle Ihre Beschwerde an die Hochschulleitung °ÍÊÊÆåÅÆleiten.

Bitte geben Sie dazu R¨¹ckmeldung auf folgende Fragen:

  1. Was ist wann und wo und wie genau passiert? Von wem wurden Sie diskriminiert?
  2. Woran machen Sie die Diskriminierung fest? Wie endete die Situation?
  3. Wer kann Ihre Angaben best?tigen? (Zeugen, Mails etc.)? Wer war noch beteiligt?
  4. Was haben Sie bzw. eine andere Person bereits unternommen oder was m?chten Sie noch tun? 
  5. Was w¨¹nschen Sie sich? Was soll keinesfalls passieren?
  6. Welche anderen Unterst¨¹tzungsm?glichkeiten nutzen Sie bzw. haben Sie bereits genutzt? Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?

Die Hochschulleitung pr¨¹ft und ermittelt im Anschluss den Sachverhalt, f¨¹hrt Gespr?che mit allen beteiligten Personen und ¨¹bermittelt Ihnen im Anschluss das Ergebnis ihrer Recherchen und m?gliche Konsequenzen.

Sie haben jederzeit die M?glichkeit, Ihre Beschwerde zur¨¹ckzuziehen. Alles, was geschieht, geschieht mit Ihrem Einverst?ndnis.

Beratungsstellen

Interne Anlaufstellen

externe Beratungsstellen

Anlaufstelle zur Information, Unterst¨¹tzung und Beratung bei Diskriminierung:

LADG-Ombudsstelle des Landes Berlin

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Berliner Krisendienst

Anlaufstelle bei sexualisierter Bel?stigung und Gewalt

Themis Vertrauenstelle gegen sexuelle Bel?stigung und Gewalt e.V.

Stalking

Stalking Opferhilfe

Die °ÍÊÊÆåÅÆ f¨¹r Musik Hanns Eisler Berlin legt gro?en Wert auf ein Studien- und Arbeitsumfeld, das von gegenseitiger Achtung, Wertsch?tzung und Toleranz gepr?gt ist. Sie f?rdert die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Hochschulmitglieder unabh?ngig vom Geschlecht in Studium, Lehre, Kunst und Dienstleistung.

Ziel ist es, f¨¹r alle Formen der Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt zu sensibilisieren und eine Kultur des Hinsehens und vertrauensvollen Austausches zu unterst¨¹tzen. Benachteiligungen insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identit?t, der geschlechtlichen Identit?t, des Familienstandes sowie des sozialen Status und der sozialen Herkunft sollen verhindert oder beseitigt werden.